|
Leistungen
| Unfallersatz
Schadensminderungspflicht
Bei
Inanspruchnahme eines Mietwagens müssen Sie die
auferlegte Schadensminderungs-pflicht beachten. D.h. Sie
dürfen nicht ungeprüft das teuerste Angebot wählen.
Abrechnung
Wenn Sie
unsere Abrechnung erhalten, prüfen Sie diese bitte.
Entweder können Sie die Zahlung direkt an uns leisten
und dann die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung
einreichen oder Sie bestätigen die Abrechnung als
korrekt und fordern die Versicherung auf, den Ausgleich
an uns vorzunehmen.
Vorsteuerabzugsberechtigung
Benötigen
Sie einen Ersatzwagen für Ihre Firma, so sind Sie
vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei zahlt die Firma den
Mehrwertsteueranteil der Rechnung selbst und setzt den
Posten dann wieder bei der MwSt.-Meldung gegenüber dem
Finanzamt als Vorsteuer ab. Die Versicherung zahlt
diesen Betrag nicht.
Eigenersparnis
Wenn Sie
ein Fahrzeug anmieten, dann unterstellt die
Rechtsprechung, dass Sie Ersparnisse haben, da Ihr Wagen
während der Reparatur in der Werkstatt steht. Die
gegnerische Versicherung kann daher bis zu 10% von den
Mietwagenkosten als ersparte Eigenkosten abziehen.
Alle K.S.C.-Mietfahrzeuge unterliegen der ständigen
Kontrolle und Wartung durch Fachwerkstätten. Sie starten
mit einem tipptopp gepflegten Auto und mit einem
sicheren Gefühl.
Unkompliziert in der Abwicklung und mit viel Service
inklusive. Damit Sie stets mobil sind und natürlich
zufrieden.
[zurück]
|