Germersheimer Str.153 67360 Lingenfeld
Tel.: 06344-5074909
Fax: 06344-9432836

   
     
  


Mitglied im Bundesverband der Autovermieter Deutschland e. V.

    

  Leistungen | Unfallersatz

Schadensminderungspflicht

Bei Inanspruchnahme eines Mietwagens müssen Sie die auferlegte Schadensminderungs-pflicht beachten. D.h. Sie dürfen nicht ungeprüft das teuerste Angebot wählen.

Abrechnung

Wenn Sie unsere Abrechnung erhalten, prüfen Sie diese bitte. Entweder können Sie die Zahlung direkt an uns leisten und dann die Rechnung bei der gegnerischen Versicherung einreichen oder Sie bestätigen die Abrechnung als korrekt und fordern die Versicherung auf, den Ausgleich an uns vorzunehmen.

Vorsteuerabzugsberechtigung

Benötigen Sie einen Ersatzwagen für Ihre Firma, so sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt. Dabei zahlt die Firma den Mehrwertsteueranteil der Rechnung selbst und setzt den Posten dann wieder bei der MwSt.-Meldung gegenüber dem Finanzamt als Vorsteuer ab. Die Versicherung zahlt diesen Betrag nicht.

Eigenersparnis

Wenn Sie ein Fahrzeug anmieten, dann unterstellt die Rechtsprechung, dass Sie Ersparnisse haben, da Ihr Wagen während der Reparatur in der Werkstatt steht. Die gegnerische Versicherung kann daher bis zu 10% von den Mietwagenkosten als ersparte Eigenkosten abziehen.


Alle K.S.C.-Mietfahrzeuge unterliegen der ständigen Kontrolle und Wartung durch Fachwerkstätten. Sie starten mit einem tipptopp gepflegten Auto und mit einem sicheren Gefühl.

Unkompliziert in der Abwicklung und mit viel Service inklusive. Damit Sie stets mobil sind und natürlich zufrieden.


[zurück]