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Leistungen
Die Fahrzeuge werden nach Absprache und bei Bedarf
gebracht und wieder abgeholt.
Wir vermieten Fahrzeuge aller Klassen:
PKWs, 7-9 Sitzer-Van,
Transporter
Kurierdienst
Fahrschulwagen
Fahrschulwagen:
Sie haben ein Problem mit ihrem Fahrschulwagen oder das Fahrzeug befindet sich in der Werkstatt? Sie benötigen schnell Ersatz damit Sie ihre Fahrschulfahrten weiter ausüben können? Wir bieten Ihnen ein Ersatzwagen für Ihre Zwecke. Die Fahrzeuge sind mit Klimaanlage und mit Fahrschulausrüstung prüfungstauglich ausgestattet.
Kurierdienst:
Wir sind auch gerne Ihr Kurier.
Unfallersatzvermietung:
Sie sind schuldlos in
einen Unfall verwickelt und benötigen ein
Ersatzfahrzeug?
Die K.S.C. Autovermietung ist der richtige Partner für
Sie.
Ein Unfall ist immer eine
unerfreuliche Sache. Wir möchten Ihnen helfen, das Beste
daraus zu machen. Wir vermieten Fahrzeuge nicht nur für
den Urlaub, fürs Wochenende oder Geschäftsreisen,
sondern auch als Ersatzwagen nach Unfällen.
Während Ihr Auto in der
Werkstatt repariert wird, können Sie bei uns einen
Unfallersatzwagen mieten.
Bei der Anmietung eines
Unfall-Ersatzwagens sollten Sie einige Punkte beachten,
die im folgenden Aufgeführt sind. Nehmen Sie sich bitte
Zeit und lesen Sie die Hinweise gut durch. Bei Fragen
stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Selbstverständlich
kann dies nicht die ausführliche Beratung eines im
Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalts ersetzen.
Informationen für
Unfallersatzwagen
Mietwagen / Ersatzfahrzeug
Muss Ihr Fahrzeug nach
einem unverschuldeten Unfall in die Werkstätte, haben
Sie für die Zeit der Reparatur grundsätzlich Anspruch
auf einen Leihwagen. Dies gilt auch für die notwendige
Zeit der Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeuges z.B.
bei einem Totalschaden oder bereits unmittelbar nach dem
Unfall, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und
verkehrssicher ist.
Die Zeit der Reparatur
bzw. einer möglichen Wiederbeschaffung stellt der
Sachverständige in seinem Gutachten fest bzw. hängt von
der tatsächlichen erforderlichen Zeit bis zum Abschluss
der Reparatur oder Ersatzbeschaffung ab. Sie ist im
Einzelfall entsprechend nachzuweisen.
Verhalten an der
Unfallstelle
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Halten Sie sofort an
und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.
Bewahren Sie Ruhe.
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Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie
Erste Hilfe.
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Alarmieren sie ggf. den Rettungsdienst.
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Sichern Sie Beweise durch Fotos, Kreide etc. und
notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen
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Räumen
Sie bei Verkehrsbehinderung die Unfallstelle
(Seitenstreifen, Fahrbahnrand).
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Rufen
Sie ggf. die Polizei. Diese hält in erster Linie nur
den Sachverhalt fest. Bei Personenschäden rufen Sie
immer die Polizei.
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Füllen
Sie gemeinsam einen "Unfallbericht" aus. Dieser ist
genauso gut wie ein Polizeiprotokoll und kein
Schuldeingeständnis. Geben Sie nie ein
Schuldeingeständnis - Sie gefährden Ihren
Versicherungsschutz.
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Notieren Sie immer das Kennzeichen des gegnerischen
Fahrzeuges, den Namen und Anschrift des Halters aus
dem Fahrzeugschein und den Namen und die Anschrift
des gegnerischen Fahrers.
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