Germersheimer Str.153 67360 Lingenfeld
Tel.: 06344-5074909
Fax: 06344-9432836

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag:
9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
     
  


Mitglied im Bundesverband der Autovermieter Deutschland e. V.

    

  Leistungen

Die Fahrzeuge werden nach Absprache und bei Bedarf
gebracht und wieder abgeholt.
   

Wir vermieten Fahrzeuge aller Klassen:

PKWs, 7-9 Sitzer-Van, Transporter
Kurierdienst
Fahrschulwagen


Fahrschulwagen:

Sie haben ein Problem mit ihrem Fahrschulwagen oder das Fahrzeug befindet sich in der Werkstatt? Sie benötigen schnell Ersatz damit Sie ihre Fahrschulfahrten weiter ausüben können? Wir bieten Ihnen ein Ersatzwagen für Ihre Zwecke. Die Fahrzeuge sind mit Klimaanlage und mit Fahrschulausrüstung prüfungstauglich ausgestattet.

Kurierdienst:

Wir sind auch gerne Ihr Kurier.

Unfallersatzvermietung:

Sie sind schuldlos in einen Unfall verwickelt und benötigen ein Ersatzfahrzeug?
Die K.S.C. Autovermietung ist der richtige Partner für Sie.

Ein Unfall ist immer eine unerfreuliche Sache. Wir möchten Ihnen helfen, das Beste daraus zu machen. Wir vermieten Fahrzeuge nicht nur für den Urlaub, fürs Wochenende oder Geschäftsreisen, sondern auch als Ersatzwagen nach Unfällen.

Während Ihr Auto in der Werkstatt repariert wird, können Sie bei uns einen Unfallersatzwagen mieten.

Bei der Anmietung eines Unfall-Ersatzwagens sollten Sie einige Punkte beachten, die im folgenden Aufgeführt sind. Nehmen Sie sich bitte Zeit und lesen Sie die Hinweise gut durch. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Selbstverständlich kann dies nicht die ausführliche Beratung eines im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwalts ersetzen.

Informationen für Unfallersatzwagen

Mietwagen / Ersatzfahrzeug

Muss Ihr Fahrzeug nach einem unverschuldeten Unfall in die Werkstätte, haben Sie für die Zeit der Reparatur grundsätzlich Anspruch auf einen Leihwagen. Dies gilt auch für die notwendige Zeit der Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeuges z.B. bei einem Totalschaden oder bereits unmittelbar nach dem Unfall, wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und verkehrssicher ist.

Die Zeit der Reparatur bzw. einer möglichen Wiederbeschaffung stellt der Sachverständige in seinem Gutachten fest bzw. hängt von der tatsächlichen erforderlichen Zeit bis zum Abschluss der Reparatur oder Ersatzbeschaffung ab. Sie ist im Einzelfall entsprechend nachzuweisen.

Verhalten an der Unfallstelle

  • Halten Sie sofort an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Bewahren Sie Ruhe.

  • Sichern Sie die Unfallstelle ab und leisten Sie Erste Hilfe.

  • Alarmieren sie ggf. den Rettungsdienst.

  • Sichern Sie Beweise durch Fotos, Kreide etc. und notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen

  • Räumen Sie bei Verkehrsbehinderung die Unfallstelle (Seitenstreifen, Fahrbahnrand).

  • Rufen Sie ggf. die Polizei. Diese hält in erster Linie nur den Sachverhalt fest. Bei Personenschäden rufen Sie immer die Polizei.

  • Füllen Sie gemeinsam einen "Unfallbericht" aus. Dieser ist genauso gut wie ein Polizeiprotokoll und kein Schuldeingeständnis. Geben Sie nie ein Schuldeingeständnis - Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz.

  • Notieren Sie immer das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges, den Namen und Anschrift des Halters aus dem Fahrzeugschein und den Namen und die Anschrift des gegnerischen Fahrers.